BEG-Fördermittelrechner für Einzelmaßnahmen
Schätzen Sie Ihren Zuschuss aus der Bundesförderung für effiziente
Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen. Das Ergebnis aktualisiert sich bei
jeder Eingabe.
HeizungstauschKfW-Programm 458 (Wohngebäude) / 522 (Nichtwohngebäude)
Gebäudehülle & AnlagentechnikBAFA – Dämmung, Fenster, Lüftung, Optimierung
Allgemeine Angaben
Gebäude
Gebäudeart
i
Wohngebäude
Nichtwohngebäude (z. B. Büro, Gewerbe)
Überwiegend zum Wohnen genutzte Gebäude sind Wohngebäude. Bei
Nichtwohngebäuden richten sich die förderfähigen Kosten nach
der Nettogrundfläche, Boni für Selbstnutzer entfallen.
Heizung
Neue Heizung
i
Wärmepumpe
Biomasseheizung (z. B. Pellets)
Solarthermieanlage
Wärmenetz-Anschluss
Brennstoffzellenheizung
Wasserstofffähige Heizung (Mehrkosten)
Innovative Heizungstechnik
Die Grundförderung beträgt 30 %. Für Wärmepumpen sinkt sie
voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2027 auf 15 %, dafür gibt es
+15 % Wertschöpfungs-Bonus bei Geräten aus EU-Fertigung.
Fossile Heizungen sind nicht förderfähig.
Welche Heizung wird ersetzt?
i
Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung (jedes
Alter)
Gas- oder Biomasseheizung, mindestens 20 Jahre alt
Gas- oder Biomasseheizung, jünger als 20 Jahre
Andere / keine bestehende Heizung
Der Klimageschwindigkeits-Bonus (aktuell 16 %) wird nur für
den Austausch alter fossiler Heizungen gezahlt. Er sinkt zum
01.02.2027 auf 12 %, danach alle 6 Monate um 4 Punkte und
entfällt ab 01.08.2028.
Haushalt
Kosten
Gebäude
Maßnahmen und Kosten
Ihr geschätzter Zuschuss
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Tel. +49 (0) 7031 816 966
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Unverbindliche Orientierungsrechnung, kein Förderbescheid. Grundlage:
BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026 (gültig ab 21.07.2026), Stand der
Aufbereitung 18.08.2026. Der Wertschöpfungs-Bonus und der WPB-Bonus sind
ab Q1 2027 vorgesehen. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei der
KfW
(Heizung), dem
BAFA
(Hülle, Anlagentechnik) oder bei uns persönlich.